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Schweiz – Tiere bekommen keine Pflichtanwälte
Die Schweizer Bevölkerung hat bei einem Referendum die landesweite Einführung von Pflichtanwälten für misshandelte Tiere abgelehnt: 70,5 Prozent stimmten gegen die Ausweitung der Rechte von Tieren, die von den Befürwortern als beispielhaft auch für andere Länder propagiert worden war. Nur 29,5 Prozent stimmten für die Initiative. Die Ablehnung erstreckte sich auf alle Kantone.
Im Kanton Zürich gibt es eine anwaltliche Vertretung für misshandelte Tiere seit 1992. Diese Regelung wollten die Initiatoren der Volksabstimmung auf das ganze Land ausweiten. Die Regierung und die konservativen Parteien lehnten dies ab. Die Befürworter der Neuerung verwiesen darauf, dass in einem Fall ein Pferd mit 30 Stichen getötet wurde und in einem anderen 150 Katzen in Verwahrlosung lebten. Die Gegner vertraten die Ansicht, die bestehenden Regelungen sicherten Tieren bereits umfassende Rechte. So dürfen Fische in der Schweiz nicht lebend durch die Toilette in die Kanalisation gespült, Hamster und Wellensittiche nicht als Einzeltiere gehalten werden.
Quelle: AFP 07.03.2010 auf http://www.n24.de/
Nackt öffentlich oder nicht
Wenn man sich nackt am entspandesten fühlt, so kann man dies grundsätzlich überall tun außer in der Öffentlichkeit, wo es als Ordnungswiedrigkeit geahndet wird.
Demzufolge kann man ohne Bedenken jederzeit bei sich zu Hause oder dem Garten nackt sein und das auch wenn es Fenster oder eine Einsichtmöglichkeit aus der Nachbarschaft gibt.
Was viele nicht wissen, gehört das Auto auch zur Privatspähre, besser gesagt Sie dürfen nackt Autofahren nur nackt aussteigen dürfen Sie nicht, denn das ist öffentlicher Raum und daher verboten. Da es keine Bekleidungsvorschrift für die Öffentlichkeit gibt reicht es aus, dass Sie z.b. einen Bademantel mitführen und den überstreifen vor dem Aussteigen.
Achtung ich übernehme keine Garantie und Haftung wenn die Ordnungsmacht Ihnen doch nachstellt – egal ob sexuell errekt oder nur aus missgunst Ihrer Körperformen wegen !
Hustenbonbon-Urteil
Das Lutschen eines Hustenbonbons durch einen erkälteten Zeugen stellt keine Ungebühr im Sinne von § 178 GVG dar.
(Beschluss des OLG Schleswig)
Grüne Haare
Eine Urlauberin stieg in Spanien mit blonden Haaren in den Swimming-Pool ihres Hotels und kam mit grünen Haaren wieder heraus. Die gefärbten blonden Haare waren durch das zu stark gechlorte Wasser grün geworden. Das Gericht sprach ihr eine Reisepreisminderung von 10 % zu, lehnte aber ein Schmerzensgeld ab.
Amtsgericht Bad Homburg v. 30.06.1998 – Az.: 2C 109/97-10
Soldat muss selbstständig schwimmen
"Ab 120 cm Wassertiefe hat der Soldat selbstständig mit Schwimmbewegungen zu beginnen."
Auszug aus der TDV (Technische Dienstvorschrift) der Bundeswehr (1988)
