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Schweiz – Tiere bekommen keine Pflichtanwälte

Die Schweizer Bevölkerung hat bei einem Referendum die landesweite Einführung von Pflichtanwälten für misshandelte Tiere abgelehnt: 70,5 Prozent stimmten gegen die Ausweitung der Rechte von Tieren, die von den Befürwortern als beispielhaft auch für andere Länder propagiert worden war. Nur 29,5 Prozent stimmten für die Initiative. Die Ablehnung erstreckte sich auf alle Kantone.

Im Kanton Zürich gibt es eine anwaltliche Vertretung für misshandelte Tiere seit 1992. Diese Regelung wollten die Initiatoren der Volksabstimmung auf das ganze Land ausweiten. Die Regierung und die konservativen Parteien lehnten dies ab. Die Befürworter der Neuerung verwiesen darauf, dass in einem Fall ein Pferd mit 30 Stichen getötet wurde und in einem anderen 150 Katzen in Verwahrlosung lebten. Die Gegner vertraten die Ansicht, die bestehenden Regelungen sicherten Tieren bereits umfassende Rechte. So dürfen Fische in der Schweiz nicht lebend durch die Toilette in die Kanalisation gespült, Hamster und Wellensittiche nicht als Einzeltiere gehalten werden.

Quelle: AFP 07.03.2010  auf   http://www.n24.de/

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