Archiv für die Kategorie „Allgemeine Info“
Nackt öffentlich oder nicht
Wenn man sich nackt am entspandesten fühlt, so kann man dies grundsätzlich überall tun außer in der Öffentlichkeit, wo es als Ordnungswiedrigkeit geahndet wird.
Demzufolge kann man ohne Bedenken jederzeit bei sich zu Hause oder dem Garten nackt sein und das auch wenn es Fenster oder eine Einsichtmöglichkeit aus der Nachbarschaft gibt.
Was viele nicht wissen, gehört das Auto auch zur Privatspähre, besser gesagt Sie dürfen nackt Autofahren nur nackt aussteigen dürfen Sie nicht, denn das ist öffentlicher Raum und daher verboten. Da es keine Bekleidungsvorschrift für die Öffentlichkeit gibt reicht es aus, dass Sie z.b. einen Bademantel mitführen und den überstreifen vor dem Aussteigen.
Achtung ich übernehme keine Garantie und Haftung wenn die Ordnungsmacht Ihnen doch nachstellt – egal ob sexuell errekt oder nur aus missgunst Ihrer Körperformen wegen !
Hallo
Bitte schreiben Sie uns auf dem Kotaktformular Ihr ganz persönliches Amtsschimmel-Erlebnis. Wir veröffendlichen nur die Fakten Ihres Amtsschimmel-Treffens aber keine persönliche Daten !
